Infos zur Kurtaxe

Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in Mecklenburg-Vorpommern staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Quartiergeber oder von der örtlichen Kurverwaltung auch zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen.

Unter anderem sind dies die Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen sowie der Rad- und Wanderwege, das Organisieren eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Betreibung der Gästeinformation und vieles, vieles mehr.

Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Zahl der Tage des Aufenthaltes.

Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise wird dabei als ein Tag gerechnet. Der Abgabesatz beträgt je Aufenthaltstag:

  • ganzjährig: 2,80 € pro Person.
  • ganzjährig ermäßigt*: 1,40 € pro Person.
  • Jahreskurkarte pauschal: 64,40 € pro Person.

Von der Kurabgabe befreit sind:

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und – söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben
  • in Ausübung ihres Dienstes, Berufs, oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wobei das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein muss

*Für eine ermäßigte Kurtaxe sind folgende Personengruppen berechtigt:

  • Kinder und Jugendliche von Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises)
  • Arbeitslose (gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises)
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % (gegen Vorlage eines Ausweises)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.